In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den E-Mail-Einwilligungsstatus Ihrer Gäste in der AirLST Suite einsehen und bearbeiten können.
EINWILLIGUNGSFELDER IN DEN GASTDETAILS
In der Detailansicht eines Gastes werden zwei Einwilligungsfelder angezeigt:
| Feld | Mögliche Werte |
|---|---|
| E-Mail Opt-In (Event) | Abonniert / Abgemeldet |
| Marketing Opt-In | Zugestimmt / Nicht zugestimmt |
EINWILLIGUNGSSTATUS EINSEHEN
Übersichtsansicht (Gastdetails > Übersicht)
In der Übersichtsansicht werden beide Status als Badges neben der E-Mail-Adresse des Gastes angezeigt. Zusätzlich sehen Sie den letzten Änderungsverlauf mit Zeitstempel.
Bearbeitungsansicht (Gastdetails > Bearbeiten)
In der Bearbeitungsansicht finden Sie beide Felder als Dropdowns neben dem Status-Feld.
Hier können Sie die Werte direkt ändern.
EINWILLIGUNGSSTATUS ÄNDERN
E-Mail Opt-In (Event) ändern
1. Öffnen Sie die Gastdetails und wechseln Sie in die Bearbeitungsansicht.
2. Ändern Sie das Dropdown "E-Mail Opt-In (Event)" auf den gewünschten Wert.
3. Speichern Sie die Änderung.
|
Hinweis: Diese Änderung betrifft NUR den aktuellen Gast. Andere Kontakte mit derselben E-Mail-Adresse sind nicht betroffen. |
Marketing Opt-In ändern
1. Öffnen Sie die Gastdetails und wechseln Sie in die Bearbeitungsansicht.
2. Ändern Sie das Dropdown "Marketing Opt-In" auf den gewünschten Wert.
3. Speichern Sie die Änderung.
| Wichtig: Diese Änderung wird automatisch auf ALLE Kontakte mit derselben E-Mail-Adresse synchronisiert. Wenn Sie den Marketing Opt-In eines Gastes ändern, ändert sich der Status für alle Kontakteinträge mit dieser E-Mail. |
EINWILLIGUNGSSTATUS IN TABELLEN
Gästeliste (Event-Ebene)
In der Gästeliste können Sie über die Tabelleneinstellungen folgende Spalten aktivieren: "Marketing Opt-In" und "E-Mail Opt-In (Event)".
VERANTWORTUNG FÜR EINWILLIGUNGEN
| Achtung: Als Organisator sind Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Gäste eine gültige Rechtsgrundlage – insbesondere eine wirksame Einwilligung nach Art. 7 DSGVO – vorliegt. AirLST stellt die technischen Werkzeuge als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO bereit; die datenschutzrechtliche Verantwortung als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO verbleibt bei Ihrer Organisation. |
Bei Fragen steht Ihnen unser Customer Service Team jederzeit zur Verfügung.