In diesem Artikel finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Event Planner.
LIZENZ UND TESTPHASE
Kann ich den Event Planner kostenlos testen?
Ja. Jede Organisation kann eine 28-tägige Testphase einmal starten. Sie gilt für alle Events.
Kann ich Event-Lizenzen und eine Jahreslizenz kombinieren?
Nein. Eine Organisation nutzt entweder Event-Lizenzen oder eine Jahreslizenz.
Wer darf ein Angebot anfordern?
Alle Personen, die die Planung sehen dürfen, auch mit der Rolle Read-Only.
BEDIENUNG
Warum sehe ich den Bereich „Planung“ nicht?
Ihre Rolle hat keinen Zugriff auf die Planung, z. B. die Rollen Check-in und Guest Manager. Wenden Sie sich an einen Admin Ihrer Organisation.
Warum kann ich ein Gewerk nicht löschen?
Das Gewerk wird bereits verwendet, z. B. in einem Budget, einer Aufgabe oder einem Sponsoring-Paket. Archivieren Sie es stattdessen.
Entstehen doppelte Aufgaben, wenn ich eine Aufgabenliste zweimal übernehme?
Nein. Aufgaben mit einem bereits vorhandenen Titel werden übersprungen.
Hängt die Onboarding-Checkliste im Event-Header mit den Aufgaben zusammen?
Nein. Die Onboarding-Checkliste ist unabhängig von den Aufgaben im Event Planner.
BUDGET UND KOSTEN
Sind die Beträge netto oder brutto?
Budget und Prognose sind Nettobeträge in Euro. Bei Angeboten und Belegen hinterlegen Sie den Mehrwertsteuersatz, der Bruttobetrag wird zusätzlich angezeigt.
Warum sinkt die Prognose nicht, obwohl eine Rechnung unter dem Angebot liegt?
Ein beauftragtes Angebot zählt in voller Höhe, bis Sie eine Rechnung als Schlussrechnung markieren.
Kann ich andere Währungen nutzen?
Nein. Der Event Planner rechnet ausschließlich in Euro.
Kann ich Rechnungen über den Event Planner bezahlen?
Nein. Der Event Planner dient der Planung und Kontrolle. Zahlungen und Freigaben erfolgen in Ihrer Buchhaltung.
Bekomme ich E-Mails bei Budgetüberschreitungen?
Nein. Überschreitungen und fällige Zahlungen erscheinen als Benachrichtigung in der AirLST Suite und im Event-Cockpit.
SIE HABEN FRAGEN?
Bei Fragen steht Ihnen unser Customer Service Team zur Verfügung.